Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

3. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtliche geschützte Lichtbildwerke i.S.v. 3 2  Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

4. Mit Buchung erteilt der Kunde freiwillig die Einwilligung, dass von den aufgeführten Familienmitgliedern von der Fotografin Personenabbildungen erstellt und verarbeitet werden dürfen. Die Fotografin erhebt personenbezogene Daten der Modelle (Fotos, Namen, Kontaktdaten, ect.) zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten der Modelle ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung können sich die Modelle an die bekannte Adresse wenden.

 

2. Urheber- und Nutzungsrechte

1. die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

2. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografin übergebenen Vorlagen des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

3. der Vertragspartner ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden. Die Nutzung der Fotos zu kommerziellen Zwecken ist untersagt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei jeglicher Nutzung der Fotos den Rechteinhaber sichtbar anzugeben. Ausnahmen davon sind die Vorschaubilder im Digitalpaket, die lediglich der Auswahl dienen und nicht gespeichert (auch nicht über einen Screenshot) oder weiter verwendet werden dürfen.

4. Der Fotograf darf das BIldmaterial online nutzen, solange in der Einverständniserklärung nicht ausdrücklich dagegen widersprochen wurde.,

5. Die Rohdaten verblieben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Es besteht keine Pflicht zur Archivierung und Aufbewahrung nach Auslieferung des Auftrags.

 

3. Pflichten und Reklamationen

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die ganze Länge des Shootings zur Verfügung zu stehen und im Rahmen seiner Möglichkeiten (z.B gepflegtes Äußeres) zum Gelingen beizutragen.

2. Sind der Fotografin innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4. Da es ich um individualisierte Produkte handelt, ist der Kauf final.

5. Sollte ein Familienmitglied des Auftraggebers, das an dem Shooting teilnehmen soll, erkranken, muss der Auftraggeber umgehend einen neuen Termin vereinbaren. Für eine Terminverschiebung fallen keine weiteren Kosten an. Sollte ein Shooting jedoch abgebrochen und an einem anderen Tag erneut gestartet werden müssen, trägt der Auftraggeber zusätzlich Kosten für den zweiten Termin in Höhe der Session Gebühr. Sollte es aufgrund einer Erkrankung der Fotografin zu einer Terminverschiebung kommen, wird ein neuer, kostenloser Termin vereinbart.

6. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

 

4. Bildbearbeitung

1. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt und bearbeitet.

2. Die Bildbearbeitung erfolgt im für der Fotografin typischen, auf der Website sichtbaren Stil. Die weitere Bearbeitung der Daten ist durch Fotografin erlaubt für Retuschen, Fotomontagen und andere kreativen Arbeiten.

3. Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihrer Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn sie einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

5. Die Fotografin beginnt mit der Bildbearbeitung erst dann, wenn die Kosten für das bereits vollbrachte Fotoshooting beglichen wurden.

 

5. Zahlung, Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Die Preise werden aufgrund der Kleinunternehmerregelung ohne Mehrwertsteuer angegeben,

2. Eine vereinbarte Anzahlung wird bei Buchung fällig und ist nicht erstattungsfähig.

3. Für das Shooting und den direkt anschließenden Produkt- oder Paketkauf gelten die Preise bei Eingang der Anzahlung.

4. Die Bildbearbeitung beginnt erst, wenn die gesamten Kosten für das Fotoshooting beglichen wurden.

5. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Sollten darüber hinaus Kosten anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.

6. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

7. Fällige Rechnungen sind innerhalb 7 Tage ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht binnen 7 Tage beglichen hat. Sollte dies der Fall sein, darf die Fotografin Verzugsgebühren einfordern.

8. Erfolgt die Bezahlung nicht binnen 28 Tagen, wird das angefertigte Bildmaterial welches im Zuge des Fotoshootings entstand, vernichtet.

9. BIs zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder analog und digital Eigentum der Fotografin

 

6. Haftung

1. Die Fotografin übernimmt keine Haftung, für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

2. die Aufsichtspflicht über anwesende Kinder verbleibt beim Kunden.

3. Für die Verletzung von von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen,  haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

7. Datenschutz und Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Fotografin erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte innerhalb und außerhalb von Europa findet nur innerhalb der Vertragserfüllung statt (z.B. Druckerei, Online Galerie, o.ä.)

2. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keinen gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftragnehmer an folgende Adresse wenden: Ramona Bauer, Lärchenstraße 14a, 82256 FFB, info@kleineswunderwerk.de 

 

8. Schlussbestimmungen

1. Nebenabreden können getroffen werden.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotografin